Eine Förderschule (Sonderschule, Förderzentrum) ist eine Schule für SuS mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die keine allgemeinbildende Schule besuchen. "Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können" (KMK 2008). Dies ist z.B. bei einer Lern- oder Körperbehinderung der Fall.
In manchen Bundesländern sind einige Förderschulen zu Beratungs- oder Förderzentren ausgebaut worden, die an allgemeinbildenden Schulen unterstützend tätig werden sollen.
Viele Förderschule sind auf eine bestimmte Behinderungsart (Sehen, Hören, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche Entwicklung, Lernen, Verhalten, ...) eingerichtet. Hier unterscheiden sich die Begrifflichkeiten und Schulbezeichnungnen von Bundesland zu Bundesland.
Statt SuS mit Behinderungen aus Regelschulen auszuschließen werden seit längerem immer mehr dieser Kinder in allgemeinbildende Schulen aufgenommen (Integration) bzw. Inklusion).
Regelungen in den Bundesländern:
Baden-Württemberg
In Baden Württemberg ist `Sonderschule` der Oberbegriff. Es werden neun Sonderschulen unterschieden (s. http://www.sonderschule-bw.de. Mit Förderschule wird hier dagegen die ehemalige Schule für Lernbehinderte bezeichnet.