An allgemeinbildenden Schulen entscheiden Fachkonferenzen über alle Angelegenheiten, die ein bestimmtes Fach oder einen Fachbereich betreffen.
Unter Vorsitz des Fachkonferenzleiters beraten alle Lehrkräfte mit der entsprechenden fachlichen Lehrbefähigung sowie Schüler- und Elternvertreter über methodische und didaktische Fragen des Unterrichtsfaches,
insbesondere über
- die Umsetzung von Lehrplänen und Rahmenrichtlinien
- die Abstimmung der Stoffverteilungspläne
- Beurteilungskriterien für Klassenarbeiten
- Fragen der Leistungsbewertung, Zusammensetzung der Noten
- Förderpläne und mögliche Differenzierungsmaßnahmen
- die Einführung von Schulbüchern und fachbezogener Lehrmitteln
- Vorschläge für die Fortbildung der Lehrer
- die Zusammenarbeit mit anderen Fächern
- die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften und Wahlpflichtkursen
- die Beantragung und Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Schuletat