Fotokopieren
Eine Vereinbarung von 2010 gestattet Lehrkräften bislang schon, Kopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herzustellen - und zwar auch aus Schulbüchern.
Es gelten folgende Grundsätze:
„Lehrkräfte dürfen in Klassensatzstärke analog fotokopieren:
- bis zu 12% eines jeden Werkes, jedoch nicht mehr als 20 Seiten; Das gilt wirklich für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
- kleine Werke sogar vollständig... ((in Zukunft aber wohl nur 10%)); ...
Einschränkungen:
- Es muss auf den Kopien stets die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Autor, Verlag und Seitenangabe).
- Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur einmal wie beschrieben kopiert werden.
- Zulässig sind nur Kopien für den Schulunterricht (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht) und für Prüfungszwecke. Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usf. sind nicht erlaubt (solange es sich nicht um ein Unterrichtsfach handelt)...“
Quelle: KMK und Verband Bildungsmedien
Weitere Informationen: Schulbuchkopie
siehe ergänzend auch: digitale Vervielfältigungen