Freie Schulwahl bedeutet die freie Wahl einer Schule für SuS auch außerhalb eines Schulbezirks bzw. Schuleinzugsbereichs. Sie besteht allerdings nicht für den Bereich der Grundschule bzw. Berufsschule.
SuS müssen grundsätzlich die GS besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Entsprechendes gilt auch für die Berufsschule, in deren Schulbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.
Ausnahmen werden nur in besonderen Fällen gestattet, wenn z.B. die zuständige Schule schwer erreichbar ist oder besondere pädagogische oder soziale Gründe für den Besuch einer anderen Schule sprechen. Darüber entscheidet die Schulaufsicht in Absprache mit dem Schulträger. Es gibt aber auch Städte oder Gemeinden, in denen die Schulwahl freigestellt wird, angesichts viele verschiedener Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft.
Von der freien Schulwahl muss der freie Elternwille unterschieden werden.