Eine Gemeinschaftsschule wird durch den Zusammenschluss verschiedener Schulformen (meist der Sek. I) gebildet. Sie ist damit eine Alternative zum mehrgliedrigen Schulsystem.
Die Gemeinschaftsschule in BW umfasst zumindest die Klassen 5–10, kann aber zusätzlich auch die Klassen 1–4 und/oder 11–13 haben. In den Klassenstufen 5-10 ist die Gemeinschaftsschule verpflichtende Ganztagsschule. Noten müssen außer in den Abschlussklassen nicht gegeben werden; stattdessen gibt es differenzierte Beurteilungen des individuellen Entwicklungs- und Leistungsstands der SuS. Weitere Merkmale sind Inklusion und der Verzicht auf Sitzenbleiben.
Im Sek. I-Bereich ermöglicht die Gemeinschaftsschule den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 und den Realschulabschluss nach Klasse 10, ggf. auch das Abitur im Sek. II-Bereich.
Infos zur Einheitsschule in BW
Infos zur Gemeinschaftsschule in SH