Zum Ende des ersten Schulhalbjahres wird in den Klassen 3 - 10 des Bundeslandes BW kein Zeugnis, sondern eine Halbjahresinformation ausgegeben. Diese soll über den gegenwärtigen Leistungsstand und die Leistungstendenz informieren und wird vom Klassenlehrer ggf. nach Beratung in der Klassenkonferenz erstellt.
In der Halbjahresinformation sind im Gegensatz zum Zeugnis auch halbe Zensuren oder Zensurentendenzen wie z.B. 3-4 oder 3+ erlaubt. Es finden sich darin aber keine Noten für Arbeits- und Sozialverhalten (Kopfnoten) wohl aber Hinweise auf eine mögliche Versetzungsgefährdung und ggf. der Wunsch nach einem Gespräch mit den Eltern.
In der Regel folgt nach wenigen Wochen ein Elternsprechtag, bei dem Gelegenheit zum Gespräch besteht.