Schulen können Hitzefrei geben, d.h. ihre SuS nach Hause entlassen, wenn bestimmte Mindesttemperaturen erreicht sind und/oder Unterricht auch in aufgelockert Form nicht möglich ist. Lehrkräfte sind von dieser Freistellung ausgenommen, d.h. sie müssen ihre planmäßige Dienstzeit in der Schule verbringen.
Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ab wann es Hitzefrei gibt, Einige Länder haben die Regelung inzwischen ganz abgeschafft weil insbesondere jüngere Kinder oft gar nicht nach Hause geschickt werden können, wenn die häusliche Betreuung fehlt.