Die ( allgemeine) Hochschulreife ist die nach erfolgreichem Schulabschluss in der S II oder durch ein anderes Verfahren des Zweiten Bildungswegs erworbene Berechtigung, ein Studium an einer Universität oder Hochschule aufnehmen zu können. Davon zu unterscheiden ist die Fachhochschulreife (Fachgebundene Hochschulreife).