Auf der Grundlage der pauschal zugewiesenen Lehrerstunden entscheidet jede Schule in eigener pädagogischer Verantwortung über die Klassenbildung.
Die Gesamtzahl der Klassen, die eine Schule bilden darf, ergibt sich dabei aus dem sog. Klassenfrequenzrichtwert. Er legt die durchschnittliche Klassengröße fest, die pro Jahrgangsstufe anzustreben ist. Die Anzahl der Klassen pro Jahrgang wird zumeist nach der Formel berechnet:
Anzahl der SuS einer Schulform pro Jahrgangsstufe geteilt durch die Schülerhöchstzahl (Klassenteiler oder Klassenfrequenzrichtwert), die eine Klasse haben darf.
Nach dieser Berechnung soll aller Pflicht-und Wahlpflichtunterricht erteilt werden können. In NI wird den Schulen darüber hinaus noch ein Stundenpool von 2 Std. pro Klasse zugewiesen, der für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie wahlfreien Unterricht und Arbeitsgemeinschaften gedacht ist. Ggf. kann auch ein Zusatzbedarf geltend gemacht werden.
siehe auch Unterrichtsversorgung