Die Klassenfahrt ist wie ein Ausflug, eine Wanderung oder ein Landschulheimaufenthalt eine schulische Veranstaltung außerhalb des regulären Unterrichts und der Schule. Die Bestimmungen darüber sind in Erlassen („Wandererlass“)zusammengefasst.
Die o. g. Veranstaltungen, für die eine Teilnahmepflicht der SuS besteht, sollen einen Bezug zum Unterricht haben. Sie unterscheiden sich vom Unterricht auch dadurch, dass sie meist das gemeinsame Erleben in den Mittelpunkt stellen. Klassenfahrten ermöglichen allen Teilnehmern neue Erfahrungen mit Mitschülern und Lehrern in einer „zensierungsfreien Zone“. Sie sind aber auch keine Urlaubsreisen, deshalb werden Klassenfahrten mit rein touristischen Interessen i. d. R. von der SL bzw. Schulaufsicht nicht genehmigt.
Für die LK bedeutet eine Klassenfahrt neben neuen pädagogischen Erfahrungen mit den SuS auch umfangreiche Mehrarbeit, ein hohes Maß an Verantwortung (Aufsichtspflicht), geringe Anerkennung der Unternehmung durch Eltern und i .d. R. auch zusätzlichen finanziellen Aufwand, weil z.B. Reisekosten nur begrenzt zur Verfügung stehen.