Der Richtwert für die Klassengröße auch Klassenfrequenzrichtwert legt Mindest- und Höchstgrößen von Schulklassen durch Verordnung fest. Die dort definierten Obergrenzen dürfen in der S I um 1 bis 3 SuS überschritten werden.
Wenn die Schülerzahlen sich im Laufe eines Schuljahres ändern, sodass die Unter- bzw. Obergrenze unter- bzw. überschritten wird, muss die SL darüber entscheiden, ob eine Änderung der Klassenzahl innerhalb einer bestimmten Frist nach Schuljahresanfang noch sinnvoll ist. Da sich diese Entscheidung auf die Lehrerversorgung auswirkt, muss sie in Abstimmung mit der zuständigen Schulbehörde getroffen werden.
Nach den Richtwerten für Klassengrößen werden auch die Schulentwicklungspläne durch die Schulträger aufgestellt.