Ein Klassensprecher ist der von einer Schulklasse für ein Jahr gewählte Vertreter seiner Klasse. Wahlverfahren und Rechtsstellung der Klassensprecher sind in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich festgelegt.
I.d.R vertritt der Klassensprecher die Interessen seiner Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung, Elternrat und in der Schülervertretung. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er insbesondere
- Beschwerden und Kritik einzelner Schüler oder der Klasse vortragen,
- Anregungen, Vorschläge und Wünsche weiter geben,
- Klassenschülerversammlungen einberufen und leiten,
- an Entscheidungen der Klassenkonferenz und Zeugniskonferenz mitwirken.