Eine Lehrbefähigung (am GY auch Fakultas) für eines der Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen oder an Förderschulen ist die Voraussetzung, um als Lehrkraft an einer der Schulen eingestellt zu werden. In der Regel erhält man nach erfolgreich absolviertem Zweiten Staatsexamen die Lehrbefähigung für zwei Schulfächer an einer bestimmten Schulart.
Für die Erteilung von Religionsunterricht benötigt man aber zusätzlich noch die kirchliche Lehrerlaubnis, für katholischen RU die „Missio canonica“ des zuständigen Diözesanbischofs und für evangelischen RU die „Vokatio“ der entsprechenden Landeskirche.