Als Lehrprobe bezeichnet man das im Referendariat oder vor Beförderungen übliche Verfahren, die Unterrichtstätigkeit einer Lehrkraft zu überprüfen und zu beurteilen.
Dazu hat der Lehrer einen schriftlicher Unterrichtsentwurf vorzulegen, der mindestens Auskunft erteilt über den Unterrichtsgegenstand, die didaktische und methodische Planung, den Verlauf.
Beurteilt werden in der Lehrprobe drei wesentliche Tätigkeiten der Lehrkraft:
- die Vorbereitung des Unterrichts (Konzeption, Fachkompetenz, Planungskompetenz...)
- die Durchführung des Unterrichts (Lernzuwachs bei SuS, Reaktionen auf Unvorhergesehenes, Gesprächsführung ...)
- die Reflektion des Unterrichts (Begründung spontaner Entscheidungen, Aufzeigen von Alternativen...).
Die Lehrproben in den studierten Unterrichtsfächern sind wesentlicher Bestandteil des Zweiten Staatsexamens für Lehrer.
Am Verfahren der Lehrproben ist immer wieder Kritik geübt worden:
Sie seien Showstunden, weil sie die unterrichtliche Wirklichkeit innerhalb von 45 Minuten nicht widerspiegeln könnten.
Der Lehrer stehe gleichsam als Moderator zu sehr im Mittelpunkt, seine Rolle als Initiator von schülergesteuerten Lernprozessen könne er nicht zeigen.
Der Lehrer richte sich oft nur nach den Überzeugungen des Beurteilers (Seminarleiter, Schulrat...), um sich die Zensur nicht zu verderben