Ob ein Mangelfach vorliegt, wird durch die jährlichen statistischen Erhebungen des Kultusministeriums festgestellt. Ein solcher „Mangelfach-Bedarf“ liegt dann vor, wenn der Fachbedarf der Schulen eines Bundeslandes nicht mehr durch die vorhandenen Lehrkräfte und durch neu einzustellende Lehramtsabsolventen abgedeckt werden kann. Das jeweilige Schulfach wird entsprechend als Mangelfach bezeichnet. Dieser Mangel kann durch Einstellung von Quereinsteigern und Seiteneinsteigern gedeckt werden.
Mangelfächer sind an den allgemeinbildenden Schulen insbesondere Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, die Sprachen Latein, Französisch und Spanisch sowie künstlerisch-musische Fächer. An berufsbildenden Schulen sind es überwiegend technische und naturwissenschaftliche Fächer, aber auch Fächer wie Deutsch, Englisch, Politikwissenschaften.