Ein Nachteilsausgleich regelt innerhalb der Inklusion bei der Beschulung beeinträchtigter Personen, wie bestehenden Nachteilen so begegnet werden kann, dass es in der Leistungsbewertung und auch in der Lernsituation zu einer fairen Beurteilung kommt.
Dabei sollen die gleichen Ziele erreicht werden.
Die Formen des Nachteilsausgleiches sind vielfältig und von der Beeinträchtigung bestimmt.
Es kann mehr Zeit oder eine ruhigere Umgebung (Bereich Hören) gegeben werden, Hilfsmittel können zugelassen werden (Lupe, Lesegerät o.a.),
ebenso kann eine Ersatzleistung angesetzt werden, wenn die eigentliche Aufgabe nicht bewältigt werden kann (z.B. plastische statt bildliche Darstellung)
Links zu Bestimmungen bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie den Vorgaben der BL siehe https://www.forum-verlag.com/blog-bes/nachteilsausgleich?srsltid=AfmBOor8-Dg19lwpPbEv3sKkC8JNbuWj0Wv-g0KnoNBrPfGP6IJRgmPM