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Der Notenausgleich bietet im Falle eines drohenden Sitzenbleibens einem Schüler die Möglichkeit, Minderleistungen in einzelnen Fächern durch befriedigende oder bessere Leistungen in anderen Fächern auszugleichen.

Die Bestimmungen für die Ausgleichsregelung hat jedes Bundesland für die unterschiedlichen Schulformen festgelegt. In der Regel gilt:

  • Eine Minderleistung im Hauptfach kann nur durch eine gute Leistung in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden.
  • Wenn zwei Minderleistungen vorliegen, muss ein Ausgleich für beide Fächer vorhanden sein.
  • Die Ausgleichsregelung ist eine Kann-Bestimmung, d.h. ob die Versetzungskonferenz davon Gebrauch macht, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Dabei hat sie u.a. zu berücksichtigen, ob der Schüler im nächsten Schuljahr das Klassenziel erreicht.



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