Operatoren sind von der KMK definierte „handlungsbezogene“ Verben, die beschreiben, was beim Lösen von Prüfungsaufgaben konkret getan werden muss. Diese Handlungsanweisungen sind i. d. R. den drei Anforderungsbereichen zugeordnet.
Die Verwendung klar definierter Operatoren soll die Chancengerechtigkeit in den zentralen Abitur- und Abschlussprüfungen (Zentralabitur und zentrale Abschlussprüfung) erhöhen, indem die Anforderungen der Prüfungsaufgaben und die Bewertung der Prüfungsergebnisse vergleichbarer gemacht werden.
Eine brauchbare Übersicht von Operatoren einzelner Abiturfächer findet man unter diesem Link.