Personalkostenbudgetierung (PKB)wird in SH und versuchsweise in NI an Schulen praktiziert, sowie an einigen Hochschulen.
Seit Schuljahr 2007/08 beteiligen sich Schulen in BE an dieser Maßnahme. Dabei werden die Schulen nur noch mit 100% Personal ausgestattet. Zur Bedarfsdeckung bei kurzfristigen Vertretungsfällen erhalten sie zusätzlich ein Budget in Höhe von 3% der Personalmittel. Daraus sollen Vertretungskräfte mit einem befristeten Vertrag bezahlt werden.
Das Verfahren sieht vor, dass die Schulen Organisation, Planung und Einstellung von Vertretungslehrkräften selbst organisieren. Dazu können sie einen eigenen Pool einrichten oder auf einen zentralen Pool von Vertretungskräften zurückgreifen. Die Eignungsfeststellung erfolgt durch die Schulleiterinnen und Schulleiter. Um Aufnahme in diese Liste können sich letztlich alle Personen bewerben, die sich „pädagogisch berufen“ fühlen, nämlich:
- Teilzeitbeschäftigte und beurlaubte Lehrkräfte, Lehrkräfte in Elternzeit
- Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt
- Lehrkräfte im Ruhestand oder in Rente
- Lehrkräfte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (nur Beamte im Blockmodell)
- Lehrkräfte mit 1. Staatsprüfung für ein Lehramt
- Hochschul-/Fachhochschul-Absolventinnen und -Absolventen
- Bewerberinnen und Bewerber mit dem Abschluss des Bachelors
- Bewerberinnen und Bewerber in einem Studium
Das gesamte Verfahren der PKB an Schulen wird kritisch beobachtet von der GEW in BE wie auch vom Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter/innen in Heft 5 und in Heft 7.