Der (Lehrer)-Personalrat ist die Vertretung der Lehrkräfte in der Schule bzw. bei der Schulaufsichtsbehörde. Er vertritt die Interessen des Lehrpersonals gegenüber Schulleitung bzw. Schulaufsicht. Das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des jeweiligen Bundeslandes bildet die rechtliche Grundlage und weist dem LPR folgende Rechte zu:
- Recht auf Mitbestimmung, z.B. Einstellung, Verbeamtung, Kündigung, Entlassung, Beförderung, Versetzung eines Lehrers. Das bedeutet, diese Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Personalvertretung.
- Recht auf Mitwirkung, z.B. bei innerschulischen Maßnahmen (Unterrichtsbeginn, Pausenregelung), Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen, bei Arbeitsschutzmaßnahmen, bei Vorliegen einer Disziplinarklage gegen eine Lehrkraft
- Recht auf Anhörung, das bedeutet, der LPR kann gegen eine beabsichtigte Maßnahme Bedenken äußern; die Schulleitung muss dazu Stellung nehmen.
Für dienstliche Bereiche, die nicht bis ins Einzelne durch gesetzliche Vorgaben geregelt sind, können Personalrat und Dienststelle eine Dienstvereinbarung abschließen. Der Personalrat kann zur Erörterung von Maßnahmen, die die Lehrkräfte betreffen, eine Dienstversammlung einberufen.