Mit Präsident der Landesdirektion wird seit 2008 im Bundesland SN der leitende Beamte der Landesdirektion eines Direktionsbezirkes bezeichnet.
Die Landesdirektion ist eine allgemeinen Landesmittelbehörde und die vorgesetzte Behörde aller Schulen.
In BW, BY, HE und NRW heißt der leitende Beamte Regierungspräsident.