Als Realschulabschluss bezeichnet man den mittleren Schulabschluss nach dem 10. Schuljahr. In BB und NW heißt er Fachoberschulreife, in MV Mittlere Reife, in RP Qualifizierter Sekundarabschluss und im SL Mittlerer Bildungsabschluss.
An der RS wird dieser Abschluss erworben, wenn am Ende der Jahrgangsstufe 10 ausreichende Leistungen in allen Fächern vorliegen.
Der Mittlere Schulabschluss ermöglicht den Beginn eines weiterführenden Bildungsgangs, z.B. an einer speziellen Berufsfachschule oder Fachoberschule.
Eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe liegt dann vor, wenn in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen und in allen versetzungsrelevanten Fächern im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erreicht wurden. Bei Unterricht mit Fachleistungsdifferenzierung gelten besondere Vorschriften über die erfolgreiche Teilnahme in entsprechenden Kursen.
Der Erwerb des Abschlusses ist vom Bestehen einer Abschlussprüfung abhängig. Einen Realschulabschluss kann man auch nach erfolgreichem Besuch der Klasse 10 einer IGS, KGS oder eines GY erhalten, u.U. auch nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung.