1. Regelschulen sind staatliche allgemeinbildende Schulen wie z.B. GS, HS, RS oder GY. In Deutschland besuchen alle schulpflichtigen Kinder eine solche Schule.
Davon ausgenommen sind Kinder mit deutlicher Bildungsunfähigkeit oder einer nachweislichen Lernbehinderung. Diese Kinder besuchen nach Möglichkeit eine Förderschule (oder Sonderschule), sollen aber zunehmend in Regelschulen integriert (Integration) bzw. inkludiert (Inklusion) werden
2. Die Regelschule in TH ist eine Schulart der S I, die Bildungsgänge von HS und RS kombiniert anbietet.