Mit Regierungspräsident wird in D der leitende Beamte einer allgemeinen Landesmittelbehörde eines Regierungsbezirkes bezeichnet.
Historisch ist dies auch die Bezeichnung der Behörde selbst, die den Regierungsbezirk verwaltet, diese ist die vorgesetzte Behörde aller Schulen.
In BW und HE heißt diese Behörde Regierungspräsidium, in BY einfach nur Regierung, in NW wiederum Bezirksregierung, in SN seit 2008 Landesdirektion, dort heißt der Regierungspräsident seitdem Präsident der Landesdirektion.