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Als Ruhestand wird der Zustand nach Beendigung der Lebensarbeitszeit von i.d.R. 65 bzw. 67 Jahren (Übergangsregelung bis 2027) bezeichnet. Angestellte erhalten nach der Beendigung ihres Arbeitslebens Leistungen in Form einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte entsprechend eine Pension oder Ruhegehalt.

In den vorzeitigen Ruhestand können Beamte bei Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit, Angestellte bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit geschickt werden.




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