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Das Sabbatjahr ist eine Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung. Ein Anrecht darauf erwirbt sich eine Lehrkraft, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums dieses bezahlte Freistellungsjahr durch Gehaltsverzicht „angespart“ worden ist. Über die gesamte Laufzeit verzichtet die Lehrkraft dabei auf einen Teil der Bezahlung.

Eine Beispielrechnung aus HB: “Laufzeit 5 Jahre, davon 4 Jahre Arbeit und 1 Jahr Freistellung. Bezahlt wird über 5 Jahre 4/5 des entsprechenden Vollzeitgehalts/der Vollzeitbezüge.“

Regelungen in den einzelnen Bundesländern




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