Die Schulaufsicht oder Schulverwaltung der einzelnen Bundesländer überwacht gem. Artikel 7 GG das Schulwesen. Das Kultusministerium nimmt dabei als oberste Schulaufsichtsbehörde Steuerungs- und Planungsaufgaben wahr, während die nachgeordneten Schulaufsichtsbehörden (Staatliche Schulämter, Landesschulbehörde, ...) hauptsächlich für die Personalbewirtschaftung, die Fachaufsicht über die Schulen und die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte zuständig sind.
In den Schulaufsichtbehörden arbeiten pädagogisch und schulfachlich ausgebildete Beamte (Schulrat, Schulamtsdirektor, ...), aber auch Juristen. Neben der Kontrollfunktion übt die Schulaufsicht auch ein Weisungsrecht aus. Sie ist der Adressat für allgemeine Beschwerden oder Dienstaufsichtsbeschwerden.
Nach neueren Überlegungen soll es wichtigstes Ziel der Schulaufsicht sein, weniger zu dirigieren, als vielmehr zu initiieren. Dadurch soll insbesondere die Qualität der schulischen Arbeit gefördert sowie die Vergleichbarkeit der schulischen Abschlüsse und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen gesichert werden.