Schulbücher sind Lehrwerke, die als Lernmittel von SuS im Unterricht oder zu Hause zur Vor- und Nachbereitung, Wiederholung oder Hausaufgabenerstellung genutzt werden.
Schulbücher müssen den Lehrplänen des entsprechendes Faches genügen. Sie haben deshalb in jedem Bundesland ein Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, in dem die Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Zu den zu überprüfenden Kriterien gehören u.a.
- fachliche Korrektheit durch Orientierung an neueren Erkenntnissen der Fachwissenschaft
- Ausrichtung an dem durch Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz vorgegebenen Bildungsauftrag
- Übereinstimmung mit dem Lehrplan des Faches
- Berücksichtigung der Ziele, Kompetenzen und Inhalte der jeweiligen Bildungsstandards
- altersangemessene didaktische Konzeption und entsprechende sprachliche und grafische Gestaltung
- Berücksichtigung des Gender-Mainstreaming
- regionale Bezüge zum Bundesland
- Haltbarkeit und Wiederverwendbarkeit
Die Kultusbehörden eines jeden Bundeslandes entscheiden über die Zulassung der geprüften Bücher, die in einer Gesamtliste veröffentlicht werden. Über die konkrete Einführung von Schulbüchern entscheidet dann die Schule (Gesamtkonferenz), nachdem die zuständige Fachkonferenz meist unter Mitwirkung von Eltern und Schülern eine Auswahl getroffen hat.
Schulbücher müssen von den Eltern angeschafft werden oder werden im Rahmen der Lernmittelfreiheitvon der Schule gestellt.
Schulbuchlisten der Bundesländer