Der Schulelternrat (SER), auch Elternrat oder Elternbeirat hat eine wichtige Funktion zwischen Eltern und Schule zu erfüllen. Er vertritt die Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten aller SuS gegenüber der Schule und besitzt z.T. umfangreiche Informations-, Mitsprache- und Entscheidungsrechte bei allen Themen, die die Schulordnung und die Erziehungsarbeit der Schule betreffen. Vertreter des SER nehmen deshalb zumindest beratend an Schulkonferenzen teil. Die genauen Befugnisse sind in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Der SER wird gebildet aus den Vertretern der einzelnen Klassernelternschaften. Diese wählen aus ihrer Mitte für die Dauer eines bzw. zweier Jahre den oder die Schulelternratsvorsitzenden und weitere Vertreter für die Schulkonferenz.
Alle Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich, genießen aber als Ehrenamtliche einen gesetzlichen Versicherungsschutz.