Die Schulentwicklungsplanung dient der Erstellung eines langfristigen Plans (Schulentwicklungsplan) durch die kommunalen Vertretungen zur Entwicklung der Schulen im Einzugsbereich eines Landkreises oder einer Stadt.
Ziel der Schulentwicklungsplanung ist
- die Schaffung eines pädagogisch sinnvollen Schulangebotes,
- die Sicherung des dazu benötigten Schulraumes und
- die Bereitstellung der Lehr- und Lernmittel.
Die Schulentwicklungspläne werden auf der Grundlage der Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen, der Anzahl der nicht schulpflichtigen Kinder pro Jahrgang sowie der Geburtenziffern erstellt.