Unter Schulfahrten (Klassenfahrt, Wandertag, Schullandheimaufenthalt, Studienfahrt ...) sind gemeinsame Unternehmungen von SuS und Lehrern außerhalb der Schule zu verstehen. Diese sollen dazu beitragen, den Unterricht zu ergänzen, den kulturellen Horizont zu erweitern, Neugier zu wecken und unterschiedliche soziale Erfahrungen zu ermöglichen. (Siehe KMK-Empfehlung und neuen Entwurf )
„Gemeinsame Fahrten ... rücken im günstigen Falle Vorurteile zurecht und fördern das Selbstbewusstsein, sich auch in einer fremden Umgebung zu orientieren. Gerade für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Elternhäusern sind Schulfahrten oft die einzige Möglichkeit, Erfahrungen außerhalb des gewohnten Lebensumfelds zu sammeln.“ (Quelle)
Hier aber gibt es Probleme, denn die Finanzierung von Schulfahrten stellt gerade sozial schwächere Familien vor Probleme.
Den Lehrkräften werden i.d.R. Reisekosten für Schulfahrten erstattet. Näheres regeln die Reisekostenbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Alle außerschulischen Unternehmungen, neben den Schulfahrten auch Exkursionen oder Unterrichtsgänge bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung oder die Schulaufsicht. Einzelheiten wie z.B. Beantragung und Aufsichtspflicht sind im Wandererlass geregelt.