Im Schulkindergarten (SKG) werden Kinder beschult, die zwar dem Alter nach schulpflichtig sind, deren Entwicklung, Fähigkeiten und Fertigkeiten aber Förderbedarf aufweisen, so dass sie nicht schulreif sind.
Die SchülerInnen werden im Rahmen des Einschulungsverfahrens eingeschätzt und von der zuständigen Schulleitung der Grundschule in den SKG zurückgestellt.
Dann besuchen sie für ein Jahr den SKG, der in der Regel einer Grundschule angeschlossen ist.
Im SKG arbeiten Sozialpädagoginnen und/oder Lehrerinnen und fördern die Kinder, so dass ihnen der Start in die 1. Klasse ein Jahr verzögert leichter gelingt. Der Unterricht umfasst in Niedersachsen 20 Std., es kann auch teilweise gemeinsamen Unterricht mit einer 1. Klasse geben.
In einigen Bundesländern gibt es weiterhin SKG oder auch Vorschulen, während in anderen Bundesländern alle schulpflichtigen Kinder eingeschult werden.