Die Schulkonferenz, (in NI Gesamtkonferenz und/oder Schulvorstand?, in BY Schulforum?, in RP Schulausschuss?) ist das oberste Beschlussgremium einer Schule.
Darin sind Lehrer, Eltern und i.d.R. auch Schüler vertreten. Zu ihren Aufgaben, die im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des einzelnen Bundeslands festgelegt sind, können u.a. folgende Beratungen und/oder Entscheidungen gehören:
- ein Schulprogramm? und die Organisation des Schullebens
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung?
- die Erstellung einer Schul-, und Hausordnung
- die Regelung der Stunden- und Pausenordnung
- Maßnahmen zur Unfallverhütung und Sicherheit auf Schulwegen und in Schulbussen
- Organisation und Planung von Schulveranstaltungen
- die Einführung von Lernmitteln
- die Einrichtung von Ganztags- und Betreuungsangeboten
- die Verwaltung des Schuletats
- die Besetzung von Schulleiterstellen und anderer Funktionsstellen
- eine Geschäftsordnung für Klassenelternvertretungen
- unterrichtsfreie Samstage oder bewegliche Ferientage
- Grundsätze zu Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze über die Erteilung von „Kopfnoten“
In der Regel tagt die Schulkonferenz mehrmals im Laufe des Schuljahrs unter Vorsitz des Schulleiters in nicht öffentlicher Sitzung.