Die Schulpflicht beginnt in den meisten Bundesländern mit dem sechsten Lebensjahr und dauert bis zum Abschluss einer allgemeinbildenden Schule. Es schließt sich dann noch die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule an. Diese endet mit Abschluss der Berufsausbildung bzw. nach Klasse 12.
Schulpflicht im umfassenden Sinne bedeutet u.a. für die
SuS
- regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen
- aktive Beteiligung am Unterricht
- Mitbringen des nötigen Arbeitsmaterials (Hefte, Bücher, Schreibmaterial, Turnzeug...)
- Anfertigung von Hausaufgaben
Eltern
- Sorge, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht und an Schulveranstaltungen teilnehmen
- Ausstattung der Kinder mit dem notwendigen Arbeitsmaterial
- Übernahme der Kosten bei Schulveranstaltungen
Bei Verstoß gegen die Schulpflichtbestimmungen kann die Schule Erziehungsmaßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen gegen die SuS ergreifen. Bei ausgeprägtem Fehlen (Schulschwänzen) kann gegen Eltern oder SuS über 14 Jahren ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.