Das Schulrecht umfasst als Landesrecht alle gesetzlichen Vorgaben eines Bundeslandes zum Schulwesen (Schulgesetz, Verordnungen, Erlasse...). Die KMK bemüht sich, Rahmenvereinbarungen zur Gestaltung des Schulrechts der Länder zu schaffen, „um die Gleichwertigkeit der Ausbildung und die Durchlässigkeit ihrer Schulsysteme zu erreichen“.
Das Schulrecht eines Bundeslandes basiert auf der Landesverfassung und wesentlichen Artikeln des Grundgesetzes:
- Art. 2: Recht auf Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit
- Art. 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
- Art. 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Art. 5: Meinungsfreiheit
- Art. 6: Elternrecht
- Art. 7: Recht des Staates auf Aufsicht über das Schulwesen; Religionsunterricht
- Art. 9: Vereinigungsfreiheit
- Art. 12: Freie Wahl der Ausbildungsstätte
- Art. 33: beamtenrechtliche Vorgaben (auch für Lehrer)
Das Schulrecht befasst sich im Schulgesetz hauptsächlich mit folgenden Themen:
- Erziehungs- und Bildungsauftrag
- Struktur, Aufbau, Gliederung und Organisation des Schulwesens
- Schulverwaltung und Schulaufsicht
- Schulleitung, Schulverfassung
- Rechte und Pflichten der Lehrer
- Rechte und Pflichten der Schüler
- Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten