Das Schulschwänzen (Schulverweigerung, Schulvermeidung, Absentismus) ist ein Verstoß gegen die Schulpflichtbestimmungen und wird in vielen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dabei wird meist eine Geldbuße gegen die Eltern verhängt, wenn sie ihr Kind nicht zum regelmäßigen Schulbesuch anhalten. Sie kann auch gegen SuS (über 14 Jahre) verhängt werden, wenn diese z.B. trotz der Aufsicht der Eltern der Schule unentschuldigt fernbleiben. Statt eine Geldbuße aufzuerlegen kann ein Jugendrichter einen Schüler auch zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen.
Die pädagogische Dimension des Schulschwänzens ist in den letzten Jahren mehr in den Focus gerückt:
Literatur:
Broschüre *Aktiv gegen Schulschwänzen* des Ministeriums BW
Bildungsserver Hessen
Zentrum für empirische pädagogische Forschung der Uni Koblenz-Landau