Als Schulträger allgemeiner bzw. öffentlicher Schulen fungieren in der Regel Kommunen oder Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Bei Privatschulen übernehmen beispielsweise Kirchen oder Vereine diese Funktion.
Als wichtigste Aufgabe übernimmt der Schulträger die Schulentwicklungsplanung, d.h. die Planung und Realisierung eines bedarfsgerechten Schulangebots in seinem Bereich. Dazu gehören z.B. die Gründung, Schließung oder Erweiterung von Schulen, aber auch die Planung und Festlegung von Schuleinzugsbereichen und Schulbezirken. Er organisiert auch die Schülerbeförderung?.
Ebenso ist der Schulträger für die räumliche und sachliche Ausstattung seiner Schulen zuständig. Dafür stellt er den Schulen Mittel zur eigenen Bewirtschaftung für den Schuletat zur Verfügung.
Hausmeister und Schulsekretärin werden vom Schulträger eingestellt und bezahlt. Das Lehrpersonal jedoch gehört in der Regel zu den Bediensteten des entsprechenden Bundeslands.