Zum Schulversäumnis zählen Fehltage oder auch Fehlstunden der SuS, die entschuldigt oder unentschuldigt sein können.
Die Schule trifft mit den Eltern Absprachen darüber, in welcher Form das Fehlen der SuS zu entschuldigen ist. Unentschuldigtes Fehlen kann wie Schulschwänzen geahndet werden.