Der Begriff Sekundarschule ist zunächst einmal eine wertfreie Verwaltungsbezeichnung für alle Schulen der Sekundarstufe I (S I) mit Ausnahme der Gymnasien. Gemeint sind also die Hauptschule und die Realschule sowie die Sekundarstufe I an einer Gesamtschule. Die Sekundarschulen enden in der Regel mit einem Schulabschluss, der Voraussetzung für eine berufliche Ausbildung ist.
In der letzten Zeit hat der verwaltungstechnische Sammelbegriff Sekundarschule eine politische Bedeutung bekommen. In Folge des Rückganges der Schülerzahlen gibt es in einer Reihe von Bundesländern die Bestrebung Hauptschule und Realschule sowie die entsprechnden Klassen einer Gesamtschule zu einer Organisationseinheit zusammenzulegen, um entsprechende Angebote in den Kommunen vorhalten zu können. Dem Grunde nach sind sowohl Stadtteilschulen (Hamburg) als auch Regionalschulen (Schleswig-Holstein) kooperative Gesamtschulen (KGS) ohne gymnasiale Oberstufe. In NRW heißt die Zusammenlegungen von Hauptschule und Realschule unter einem Dach Verbundschule. Die Politik scheut jedoch den ideologisch verbrannten Kampf-Begriff Gesamtschule für diese Konstruktion.
(vergleiche auch: Realschule plus)