Unter Sitzenbleiben eines Schülers versteht man das unfreiwillige Wiederholen einer Klasse. Die für die Versetzung zuständige Konferenz kann die Maßnahme der Nichtversetzung für einen Schüler dann beschließen, wenn dieser am Ende eines Schuljahres bestimmte Leistungen nicht erbracht hat und von ihm ein erfolgreicher Besuch der nächst höheren Klasse auch nicht erwartet wird.