Ein sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn ein schulfähiges Kind aufgrund organischer Schädigungen oder psychosozialer Beeinträchtigung dem Unterricht einer allgemeinbildenden Schule nicht folgen kann.
Ziel einer sonderpädagogischen Förderung soll sein, durch individuell abgestimmte Maßnahmen in Erziehung, Unterricht und Therapie den SuS Bildung und Erziehung zu ermöglichen. Dies kann bei entsprechender pädagogischer Begleitung durch Besuch einer Förderschule, einer Integrationsklasse oder auch im Rahmen der Inklusion an einer allgemeinbildenden Schule erreicht werden.