Eine Sprachlernklasse (SLK) in NI dient im Rahmen der Integrationsbemühungen einer gezielten Sprachförderung von SuS ausländischer Herkunft mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die SuS gerichtet, die in ihrer Herkunftssprache nicht alphabetisiert sind bzw. die über eine geringe oder keine schulische Grundbildung verfügen. Ziel der Förderung ist es, die SuS zu befähigen, dem Unterricht in einer ihrer „bisherigen Bildungsbiographie und dem individuellen Lern- und Leistungsstand entsprechenden Regelklasse“ folgen zu können.
Sprachlernklassen können an allen allgemein bildenden Schulen außer an Förderschulen eingerichtet werden, bei Bedarf auch orts- bzw. schulformübergreifend an einem zentralen Standort einer Region.
Eine SKL umfasst ca. 10 bis 16 SuS und soll durch entsprechend ausgebildete und erfahrene Lehrkräfte, die i.d.R. über eine Qualifikation in Deutsch als Zweitsprache verfügen, in Deutsch, Mathematik und den Sachfächern intensiven Deutschunterricht erhalten. Nach einer Eingewöhnungs- und Beobachtungsphase von ca. drei Monaten in der Sprachlernklasse sollen die SuS einer Regelklasse zugeordnet werden. Sie nehmen dort mit kontinuierlich zunehmenden Anteilen am regulären Unterricht, an Arbeitsgemeinschaften und an Ganztagsangeboten teil.
Links
Nds. Erlass: Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
Nds. Bildungsserver (NIBIS): Sprachlernklassen