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Das Staatsexamen (Staatsprüfung) ist der Studienabschluss für bestimmte Fächer wie Medizin, Jura oder Lehramt. Auch die Prüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) für Juristen oder Lehrer ist ein solches Examen (Zweite Staatsprüfung).

Die Erste Staatsprüfung wird von einem Ausschuss abgenommen, in dem neben Professoren der Hochschule auch Vertreter des staatlichen Prüfungsamts des jeweiligen Bundeslandes mitwirken.

Durch das Zweite Staatsexamen für Lehrer soll der Referendar/Lehramtsanwärter zeigen, welche Kompetenzen in Bezug auf Unterricht, Erziehung, Beratung und Reflexion er erworben hat. Dazu hat er insbesondere Unterricht für seine Fächer zu planen, diesen durchzuführen und im Anschluss an die Unterrichtsstunden zu reflektieren. Dem folgt noch eine mündliche Prüfung zu schulpädagogischen, fachdidaktischen und schulrechtlichen Schwerpunkten. Der Prüfungsausschuss setzt sich i. d. R. aus Vertretern des Prüfungsamtes oder der Schulaufsicht, des Ausbildungsseminars und der Schule (Mentor oder Betreuungslehrer und Schulleiter) zusammen.

Mit dem erfolgreich bestandenen Zweiten Staatsexamen hat man die Lehrbefähigung für zwei Schulfächer in einer bestimmten Schulart erworben und kann sich auf eine Planstelle bewerben. .

Die Einzelheiten der Prüfungen sind in den entsprechenden Landesverordnungen zur Lehrerausbildung zusammengefasst.




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