Unter Unterrichtsverpflichtung (Pflichtstunden, Regelstundenzahl, Stundendeputat) versteht man die Zahl der Unterrichtsstunden, die eine vollbeschäftigte Lehrkraft im Durchschnitt wöchentlich zu erteilen hat. Die Unterrichtsverpflichtung differiert nach Bundesland, Lehramt, Schulart und schulischem Einsatz.
Die tatsächliche Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft ergibt sich aus der Regelstundenzahl abzüglich zu gewährender Ermäßigungen und Anrechnungen. Von den Pflichtstunden können möglicherweise abgezogen werden
- Ermäßigungen: Altersermäßigung, Schwerbehinderung, ...
- Anrechnungen: für Vertretung, Koordinierungsaufgaben, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsaufgaben, Schulversuche, Modellversuche, Richtlinienkommissionen, ...
- Anrechnungen für besondere Belastungen aus dem „Topfstunden“-Pool: für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben in der Schule, z.B. Koordination eines Faches oder einer Fachgruppe, ...
- weitere Anrechnungen: Fachleitung, Seminarleitung, Personalvertretung, ...
Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte