Unter Unterrichtsversorgung oder Lehrerversorgung versteht man die Zuteilung von Lehrerstellen bzw. –stunden zur Bedarfsdeckung bei der Erteilung von Unterricht. Eine volle Versorgung ist dann gewährleistet, wenn keine Unterrichtsstunden ausfallen.
Eine rechnerische UV von 100 % bedeutet aber in den seltensten Fällen, dass auch aller Unterricht erteilt wird. Der Unterrrichtsbedarf, der rechnerisch für jede einzelne Schule ermittelt wird, lässt sich nur bei günstigsten Bedingungen aller Faktoren, wie Klassenzahl, Stundentafel, Zusatzbedarf, Fachlehrerstunden..., decken.
Daten zur UV werden i.d.R. an zwei Stichtagen im Schuljahr erhoben, daraus wird der Prozentsatz der UV errechnet. Allerdings berücksichtigen diese punktuellen Erhebungen selten die Veränderungen im Laufe des Schuljahres. Die tatsächliche UV wird, weil keine Vertretungsreserve vorgehalten wird, insbesondere vermindert durch
- Krankheit
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Sonderurlaub
- Projekte, Klassenfahrten
- Abitur oder andere Abschlussprüfungen