Die Versetzung eines Lehrers bedeutet im Ggs. zur Abordnung eine dauerhafte Übertragung des Amtes an einer anderen Schule bzw. Dienststelle (Studienseminar, ...). Eine Versetzung kann auf eigenen Wunsch oder aus dienstlichen Erfordernissen erfolgen. Sie unterliegt der Zustimmung des Personalrats der abgebenden, aber auch der aufnehmenden Schule.
Gegen eine ungewollte Versetzung kann man mit Widerspruch, gegen eine Ablehnung der Versetzung kann man mit einer Verpflichtungsklage vorgehen. Die Rechtsgrundlage ist im jeweiligen Landesbeamtengesetz zu finden.