Eine Versetzungsgefährdung liegt vor, wenn ein Schüler nach den Bestimmungen der Versetzungsordnung des jeweiligen Bundeslandes nicht in den nächst höheren Schuljahrgang aufrücken darf. (siehe Versetzung)
Wird eine mögliche Nichtversetzung bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres festgestellt, so ist das auf dem Halbjahreszeugnis bzw. der Halbjahresinformation zu vermerken. Wird diese Feststellung erst später getroffen, muss bis zu einem bestimmten vor Schuljahresende eine Warnung (Blauer Brief) ausgesprochen werden.