In allen Berechnungen und Statistiken im Kultusbereich wird unter dem Begriff Lehrer eine Vollzeitlehrer-Einheit verstanden.
„Zur Vollzeitlehrer-Einheit werden zusammengezählt
- die Vollzeitlehrkräfte als Personen und
- die mit den Pflichtstunden in Vollzeitlehrer-Einheiten umgerechneten vergüteten Stunden der Teilzeitlehrer und der stundenweise beschäftigten Lehrkräfte sowie der selbstständige Unterricht der Anwärter und Referendare und der Mehrunterricht.
Lehrkräfte für Integrationsmaßnahmen von behinderten Schülern werden bei der jeweiligen
Schulart mitgezählt.“
Quelle: Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 190