Wahlpflichtunterricht ist ein differenziertes schulisches Lehrangebot, das neben Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht offeriert wird. Die SuS müssen aus einem Fächerangebote des Wahlpflichtbereichs einen bestimmten Stundenanteil als Wahlpflichtkurs (WPK) oder Pflichtwahlkurs (PWK) belegen. Diese Kurse werden auch zensiert und sind versetzungsrelevant.
Während Pflichtunterricht überwiegend im Klassenverband erteilt wird, findet im Rahmen des differenzierten Angebots der Wahlpflichtunterricht in klassenübergreifenden Kursen (WPKs) statt.
Zur Auswahl stehen i.d.R. Angebote aus fast allen Pflichtfächern, die die SuS nach Neigung und ggf. Leistung auswählen können. In der neuen Oberschule in NI z.B. umfasst das Wahlpflichtangebot vier Wochenstunden, die entweder als ein vierstündiger Kurs in einer zweiten Fremdsprache? belegt werden können. Oder es werden zwei Wahlpflichtkurse in unterschiedlichen Fächern mit jeweils zwei Wochenstunden belegt, etwa Physik und Informatik. Das kann dazu führen, dass ein Schüler z.B. je eine Zeugniszensur im Pflichtunterricht und im Wahlpflichtunterricht des Faches Physik erhält.
Thematisch ergänzen sich Pflicht- und Wahlpflichtunterricht insofern, als der letztere quasi als Additum zusätzliche Themen zum Pflichtunterricht anbietet.