Die SuS bekommen am Ende eines Schuljahres ein Zeugnis. Am Ende des ersten Schulhalbjahres erhalten sie in der Regel eine Halbjahresinformation, welche landläufig ebenfalls als (Halbjahres-)Zeugnis bezeichnet wird. Das Zeugnis enthält Leistungsbeurteilungen für die einzelnen Schulfächer bzw. Fächerverbünde, und zwar in Textform (Schulbericht oder Berichtszeugnis) und/oder in einer abgestuften Skala (Noten 1–6 oder Punkte 15-0). Die Zeugnisnote des einzelnen Faches wird aus den Ergebnissen der schriftlichen Klassenarbeiten, der mündlichen Mitarbeit, der fachspezifischen Leistungen und in einigen Bundesländern auch der Hausaufgabe ermittelt.
Das Zeugnis zum Ende eines Schuljahrs dokumentiert außerdem die Entscheidung über die Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe oder eine Nichtversetzung (Sitzenbleiben).
Für ein Abschlusszeugnis muss meist zusätzlich eine Abschlussprüfung absolviert werden.
Neben der Leistungsbeurteilung trifft ein Zeugnis auch Aussagen zu:
- Arbeits- und Sozialverhalten der SuS (Kopfnoten),
- Fehlverhalten und schulischen Sanktionen,
- Schulversäumnis (Fehltage, -stunden),
- Teilnahme an Förderunterricht?, Arbeitsgemeinschaften, Projekten,
- Engagement in Klasse oder Schule (Klassensprecher, SV), Interessen der SuS
Für alle Zeugnisse gelten besondere Formvorschriften (keine Korrekturen, Unterschriften der Klassen- und Schulleitung, ggf. Siegel...).